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Teilnahmebedingungen

CIVIS Medienpreis 2025

1. Europäische CIVIS Medienpreise

1.1 Ausgezeichnet werden Beiträge im Fernsehen, Radio, Internet und Kino, die sich den Themen Migration, Integration, kulturelle Vielfalt und – verbunden damit – gesellschaftlicher Zusammenhalt auf herausragende Weise widmen. Die Preise sind insgesamt mit 27.000 Euro dotiert.

1.2 Die eingereichten Produktionen müssen erstmals im Zeitraum zwischen dem 20.01.2024 und 12.12.2024 veröffentlicht worden sein. Einsendeschluss ist der 12. Dezember 2024. Für den CIVIS VIDEO AWARD und den YOUNG C. AWARD können auch Produktionen eingereicht werden, die noch nicht veröffentlicht wurden, aber im oben genannten Zeitraum erstmals auf einem Festival gelaufen sind. Das Festival muss seinen Sitz in der EU oder der Schweiz haben.

1.3 Die CIVIS Preise werden insgesamt in vier Bereichen und in mehreren Kategorien vergeben – als VIDEO AWARD | AUDIO AWARD | YOUNG C. AWARD | CINEMA AWARD (Publikumspreis).

1.4 Der CIVIS TOP AWARD zeichnet die beste Produktion des Jahres aus den Bereichen AUDIO, VIDEO und YOUNG C. zusätzlich aus. Eine direkte Bewerbung zum CIVIS TOP AWARD ist nicht möglich.

1.5 Alle Beiträge müssen in der veröffentlichten bzw. in der auf dem Festival gezeigten Form unverändert eingereicht werden. Sie dürfen keine (Schleich-) Werbung und/oder entgeltliche Produktplatzierungen enthalten. Magazinbeiträge sind ohne Anmoderation, Vorspann oder Jingle einzureichen.

1.6 Teilnehmende Radio- und Fernsehsender, Produktionsfirmen, Streamingdienste, Ausbildungsstätten und Festivals müssen ihren Firmensitz in der EU oder der Schweiz haben.

2. CIVIS Medienpreise und Kategorien

2.1 CIVIS TOP AWARD
aus den CIVIS AWARD Auszeichnungen – Bereich  AUDIO | VIDEO | YOUNG C. Dotierung 15.000 EUR

2.2 CIVIS VIDEO AWARD
Fernsehen | Internet | Social-Media-Beiträge
(z. B. Dokumentationen, Reportagen, Magazine, Spielfilme, Kurzfilme, Storys, Reels etc.)
CIVIS VIDEO AWARD Information Dotierung 2.000 EUR
CIVIS VIDEO AWARD Fiktion Dotierung 2.000 EUR
CIVIS VIDEO AWARD Social Media Dotierung 2.000 EUR

2.3 CIVIS AUDIO AWARD 
Radiobeiträge | Podcasts
(z. B. Reportagen, Features, Hörspiele, Serien etc.)
CIVIS AUDIO AWARD kurze Beiträge (bis 6 Min.) Dotierung 2.000 EUR
CIVIS AUDIO AWARD lange Beiträge (ab 6 Min.) Dotierung 2.000 EUR
CIVIS AUDIO AWARD Podcasts 2.000 EUR

2.4 YOUNG C. AWARD
Film | Social Media 
Junge innovative Beiträge. Altersbegrenzt. Dotierung 2.000 EUR

2.5 CIVIS CINEMA AWARD
Der Kinopreis wird als Publikumspreis via Abstimmung im Internet ermittelt. Ab April 2025. Mit attraktiven Preisen für Teilnehmende. Eine direkte Bewerbung zum CIVIS CINEMA AWARD ist nicht möglich.

3. CIVIS TOP AWARD

Der CIVIS TOP AWARD zeichnet die beste Produktion des Jahres aus den Bereichen AUDIO, VIDEO und YOUNG C. zusätzlich aus. Eine direkte Bewerbung zum CIVIS TOP AWARD ist nicht möglich. Bei Gewinn des TOP AWARDS, dotiert mit 15.000 Euro, entfällt die Dotierung für den Einzelpreis in Höhe von 2.000 Euro.

4. CIVIS VIDEO AWARD

4.1 Der CIVIS VIDEO AWARD wird für Produktionen im Bereich Fernsehen und Internet in den Kategorien Information, Fiktion und Social Media vergeben. Alle gestalterischen Formen sind zulässig.

4.2 Kurze Beiträge und Magazine nehmen am CIVIS VIDEO AWARD ohne Einzelauswertung teil.

4.3 Alle Fernsehsender und Fernsehproduktionsfirmen, Streamingdienste und Anbieter von Internetangeboten (Social Media Beiträge) in der EU und der Schweiz können Produktionen zum Wettbewerb einreichen. Alle Rechte an der eingereichten Produktion müssen vorhanden sein.

4.4 Die Beiträge müssen in Deutsch oder Englisch oder mit angemessenen Untertiteln aus dem Original in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

4.5 Neu: Bei Serien und Mehrteilern kann nur eine Folge eingereicht werden.

4.6 Die eingereichten Social-Media-Beiträge müssen im Beobachtungszeitraum der Ausschreibung vom 12.12.2024 bis 28.02.2025 im Netz zugänglich sein. Sie dürfen sich in dieser Zeit nicht ändern. Entscheidend ist die Zugänglichkeit: Alle Social Media Beiträge müssen unter Angabe der genauen Webadresse (URL) in deutscher oder englischer Sprache erreichbar sein.

4.7 Bei Social Media Beiträgen muss eine zusammengehörende Story als Zusammenschnitt (z. B. als Bildschirmaufnahme via Video-Upload) eingereicht werden. Sie muss im Beobachtungszeitraum vom 12.12.2024 bis 28.02.2025 in den Story Highlights in deutscher oder englischer Sprache auffindbar sein. Für jeden eingereichten Beitrag muss eine URL angegeben werden, die direkt zu den Story Highlights führt.

5. CIVIS AUDIO AWARD

5.1 Der CIVIS AUDIO AWARD wird für deutschsprachige Audio- bzw. Radiobeiträge aus der EU und der Schweiz vergeben – in den Kategorien kurze Beiträge (bis sechs Minuten), lange Beiträge (ab sechs Minuten bis maximal 120 Minuten) und Podcasts (originäre Podcasts, maximal 120 Minuten). Alle gestalterischen Formen sind zulässig

5.2 Alle Radiostationen und Audioanbieter im Internet in der EU und der Schweiz können am Wettbewerb teilnehmen. Alle Rechte an der eingereichten Produktion müssen vorhanden sein.

5.3 Alle Formen von Audiobeiträgen sind zulässig – von klassischen Reportagen, Features, Porträts, Hörspielen, Podcasts über Interviews, Comedys, Kollagen bis hin zu interaktiven Shows oder Programmaktionen.

5.4 Musikanteile dürfen gekürzt werden, wenn der redaktionelle Inhalt und die Anmutung gewahrt bleiben. Die Kürzungen müssen auf dem Online-Anmeldebogen vermerkt werden.

5.5 Neu: Bei Serien oder Mehrteilern kann nur eine Folge eingereicht werden. Thementage oder Programmaktionen können nur in drei Teilen mit jeweils maximal 120 Minuten eingereicht werden.

5.6 Die eingereichten Podcasts müssen im Beobachtungszeitraum der Ausschreibung vom 12.12.2024 bis 28.02.2025 im Netz zugänglich sein. Sie dürfen sich in dieser Zeit nicht ändern. Entscheidend ist die Zugänglichkeit: Alle Podcasts müssen unter Angabe der genauen Webadresse (URL) in deutscher Sprache erreichbar sein.

5.7 Die AUDIO Jury wählt aus den eingereichten Beiträgen fünf Podcasts für ein Onlinevoting aus. Der Podcast-Preis wird aus diesen fünf Beiträgen als Publikumspreis via Abstimmung im Internet ermittelt.

6. YOUNG C. AWARD – altersbegrenzt

6.1 Der YOUNG C. AWARD wird für Beiträge im Film, Fernsehen und Internet (Social Media Beiträge) vergeben. Alle gestalterischen Formen sind zulässig. Teilnehmer:innen dürfen nicht älter als 38 Jahre alt sein.

6.2 Alle TV-Sender, TV-Produktionsfirmen und Anbieter von Internetangeboten (Social Media Beiträge) können Produktionen zum Wettbewerb einreichen. Das Gleiche gilt für alle Film- und Fernsehhochschulen, journalistische Schulen, Akademien und Hochschulen der Journalistik, Kommunikation und Medien in der EU und der Schweiz. Alle Rechte an der eingereichten Produktion müssen vorhanden sein.

6.3 Die zum YOUNG C. AWARD eingereichten Produktionen müssen öffentlich gesendet worden bzw. zugänglich sein oder als eine Abschlussarbeit im Hauptstudium des jeweiligen Ausbildungsganges (Akademie, Hochschule etc.) offiziell anerkannt worden sein.

6.4 Die Beiträge müssen in Deutsch oder Englisch oder mit angemessenen Untertiteln aus dem Original in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

6.5 Die eingereichten Social Media Beiträge müssen im Beobachtungszeitraum der Ausschreibung vom 12.12.2024 bis 28.02.2025 im Netz zugänglich sein. Sie dürfen sich in dieser Zeit nicht ändern. Entscheidend ist die Zugänglichkeit: Alle Social Media Beiträge müssen unter Angabe der genauen Webadresse (URL) in deutscher oder englischer Sprache erreichbar sein.

6.6 Bei Social Media Beiträgen muss eine zusammenhängende Story als Zusammenschnitt (z. B. als Bildschirmaufnahme via Video-Upload) eingereicht werden. Sie muss im Beobachtungszeitraum vom 12.12.2024 bis 28.02.2025 in den Story Highlights in deutscher oder englischer Sprache auffindbar sein. Für jeden eingereichten Beitrag muss eine URL angegeben werden, die direkt zu den Story Highlights führt.

6.7 Neu: Bei Serien oder Mehrteilern kann nur eine Folge eingereicht werden.

7. Anmeldung zum Wettbewerb

7.1 Start des CIVIS Wettbewerbs 2025 ist der 31.10.2024. Einsendeschluss ist der 12.12.2024.

7.2 Die Anmeldung zum Wettbewerb des CIVIS Medienpreises muss online erfolgen – über das Online-Anmelde-Formular auf www.civismedia.eu.

7.3 Jede Einreichung muss inhaltlich kurz beschrieben werden. Die Inhaltsangabe sollte zwischen mindestens 700 Zeichen und höchstens 2.000 Zeichen lang sein. Die Inhaltsangabe ist in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

7.4 Alle Koproduktionspartner:innen müssen auf dem Anmeldeformular aufgeführt sein. Das Einverständnis aller Koproduzent:innen zur Teilnahme am CIVIS Wettbewerb wird vorausgesetzt.

7.5 Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss vom CIVIS Wettbewerb führen.

8. Registrierung von Wettbewerbsbeiträgen

8.1 Mit dem vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformular erhalten Sie für jede einzelne Einreichung eine Wettbewerbsnummer (Registrierung). Jede Einreichung zum Wettbewerb benötigt eine einzelne Anmeldung.

8.2 Für jeden zum Wettbewerb eingereichten Audio-, Film- bzw. Fernseh- oder Social-Media-Beitrag muss mit dem vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformular eine Audio- bzw. eine Videodatei hochgeladen werden.

8.3 Radioproduktionen sind per Audiofile einzureichen – als Audiodatei im MP3-Format in Datenraten zwischen 128 kbit/s und 192 kbit/s, in der Sampling-Frequenz von 44,1 kHz. Videoformate sind im MP4-Format einzureichen – mindestens in HD 1280x720p Auflösung, Codec H264, 6-8 Mbit/s, 25 fps mit einer maximalen Größe von 5 GB.

8.4 Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe unserer hier abrufbaren Datenschutzerklärung: https://www.civismedia.eu/datenschutz.

9. Kostenerstattung

9.1 Der Veranstalter erstattet keine Kosten für zum Wettbewerb eingereichte Unterlagen bzw. Materialien. Transport- Zoll- und Versicherungskosten werden von CIVIS nicht übernommen. Das eingereichte Material wird nicht zurückgesandt und geht in das Eigentum der CIVIS Medienstiftung über.

10. CIVIS Preisjury

10.1 Eine unabhängige Kommission stellt eine Auswahl besonders herausragender Beiträge zusammen, die anschließend an die Jury weitergegeben wird. In der Auswahlkommission sind Expert:innen aus Medien, Kultur und Wissenschaft vertreten. Die Entscheidung der Auswahlkommission ist endgültig.

10.2 Eine unabhängige Jury entscheidet über die Auswahl der Nominierten und Preisträger:innen. Außerdem wählt die Jury fünf Podcasts für das Publikumsvoting aus. Die Jury setzt sich aus Expert:innen aus Medien, Kultur und Wissenschaft zusammen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.

11. Bekanntgabe der Preisträger:innen

11.1 Die Nominierten des CIVIS Medienpreises 2025 werden vor der Preisverleihung bekannt gegeben – die Preisträger:innen erst während der Preisverleihung.

12. Öffentliche Wiedergabe

12.1 Die CIVIS Medienstiftung und die Kooperationspartner der CIVIS Medienstiftung (abrufbar unter www.civismedia.eu/medienstiftung/partner) haben das Recht, die zum Wettbewerb eingereichten Audio- und Videobeiträge ausschnittsweise – auch im Zusammenhang mit anderen Produktionen oder Werken – öffentlich wiederzugeben. Dazu zählt das Recht, diese vorzuführen und im Rahmen der Berichterstattung über die Preisverleihung im Radio, Fernsehen und auf ihren Webangeboten, inklusive Mediatheken und Drittplattformen (z. B. Facebook, YouTube, X, Instagram), zu senden und unentgeltlich zugänglich zu machen.

12.2 Insbesondere dürfen auch Einzelbilder, Fotos und/oder Ausschnitte o.ä. aus den eingereichten Audio- und Videobeiträgen von der CIVIS Medienstiftung und ihren Kooperationspartnern im Zusammenhang mit der Preisverleihung und der Berichterstattung hierüber verwendet werden. CIVIS kann diese Rechte auch Dritten zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über seine Tätigkeiten einräumen.

12.3 Die Einsender:innen versichert und garantiert, dass ihm/ihr hinsichtlich des eingereichten Materials sämtliche für die Nutzung nach Ziff. 12.1 und 12.2 erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte zustehen und er/sie über diese Rechte verfügen kann sowie etwaig persönlichkeitsrechtlich erforderliche Einwilligungen eingeholt hat. Er/Sie stellt die CIVIS Medienstiftung und/oder die nach Ziff. 12.1 und 12.2 Berechtigten von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

13. Einverständniserklärung

13.1 Mit der Anmeldung zum CIVIS Medienpreis 2025 werden vorstehende Teilnahmebedingungen anerkannt. Nicht vollständige oder nicht korrekte Angaben können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.

13.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.